Hattenheim
Ersterwähnung: | 1060-1072 |
Schreibung: | “in Haderheim” |
Quelle: | (UB Mainz I, Nr.332) |
Weitere wichtige Schreibung(en):
1131 “usque Hatterenheim” (UB Mainz I, Nr.573)
1131 F (vor 1184) “versus Haddenheim” (UB Mainz I, Nr.575)
1145 "de Hatereheim" (UB Mainz II, Nr.75)
Sprach-Analyse:
Erstglied: ? Die Schreibung des Erstbeleges erscheint in der Überlieferung am häufigsten (auch "Hatt-, -dt-") und spricht gegen einen PN als BW. Ob diese Belege zu mhd. hader Lumpen; Streit (LEX I, Sp.1138) zu stellen sind? Die Bedeutung Streit ist nach Kluge (S.279) erst im 14. Jh. (wieder) mit dem Wort verbunden worden. Dagegen spricht jedoch der Befund im Hessischen Flurnamenatlas (Karte 136 "Hader, Streit, Zank"). Demnach ist in den Flurnamen die Bedeutung "Streit" allgemein gültig. Für die Belegform "Hatterenheim" läßt sich weder ein Appellativ noch ein PN als BW bestimmen. Alle geeigneten PN (zum Stamme HATHU, FÖ PN, Sp.788ff - Kaufmann, Erg. zu Sp.788ff, führt zwar *Hathuro an, was jedoch nicht an die anderen Belegformen anzuschließen ist - Vgl. auch Kaufmann 1965, S.330f) hätten in starker Flexion auftreten müssen. Die Belege "Haddenheim" sind nur in Fälschungen (12. Jh.) erhalten. Offenbar wurde das BW seitdem als PN Hatto, Haddo, (FÖ PN, Sp.790) verstanden (vgl. Bach 1927, S.66: "zuletzt vom PN Hatto").
Zweitglied: ahd. mhd. heim 'Heimat, Wohnort, Dorf, Haus' (DNK Bd.2, §581; REICHARDT 1973, S.45). Die Siedlungsnamen auf -heim sind im südwestlichen Hessen reichlich vertreten. Ihr Entstehen wird gemeinhin in die erste Zeit nach der Landnahme gelegt, wenn auch später noch Siedlungsnamen mit diesem Grundwort gebildet wurden. In jüngster Zeit sind die -heim-Namen wieder verstärkt den Franken zugewiesen worden, nachdem die Ausschließlichkeit der ARNOLDSCHEN Verknüpfung -heim/Franken und -ingen/Alemannen relativiert worden war. Beide Mittel der Namenbildung sind als gemeingermanisch erkannt.
Mehr zum Namentyp: -heim